Der Sanierung ein Stück näher ???
 
Seit dem 20.04.1998 gibt es einen Erlaß des Hess. Ministeriums ...
 
Am 28.04.1998 gab es das zweite (?, ob das wohl stimmt ??) Expertengespräch in Berlin im Umweltbundesamt ...
 
 
Was ist nun vorgegeben ?
 
  • es gibt Empfehlungen für sofortiges und mittelfristiges Handeln.
  • es soll eine Risikoabschätzung anhand von Benzoapyren (BAP) vorgenommen werden.
  • es soll der Parkettkleber auf  BaP untersucht werden. Gehalt über 10 mg/kg erfolgt eine Hausstaubmessung.
  • sofortiger Sanierungsbedarf bei mehr als 10mg/kg BaP im Hausstaub.
  • innerhalb von ein bis zwei Jahren soll der Zielwert 1mg/kg Anteil BaP im Haussatub erreicht werden.
  • Der Staub soll gekehrt werden und nicht gesaugt, obwohl das Saugen nachweislich keine unrealistisch hohen Befunde ergibt.
Was wurde nicht berücksichtigt ?
  • Die zusätzliche Mischbelastung mit verschiedenen Pestiziden und PCB.
  • Das kreberzeugende Potenzial anderer auch im Haussatub und der Raumluft vorhandener PAKs.
  • Das Kehren des Staubes brücksichtigt nicht den Feinstaubanteil, der wesentlich höher mit PAK belastet ist.
  • Klare Vorgaben wie zu Sanieren ist.
Was wurde also eigentlich beschlossen ?
 
Das wahre Potenzial der Gesundheitsgefährdung der Bewohner wurde weder diskutiert noch kommentiert. Somit hat man es versäumt, den Bewohnern eine klare Hoffnung auf eine baldige und umfassende Sanierung zu geben.
 
Die Emfehlungen für Notwendigkeit und Umfang der Sanierungsmaßnahmen haben sich dem finanziellen Notwendigkeiten unterworfen.
 
Die "Grenzwerte für die Gefahrenabwehr" wurden aus politischen Gründen einfach nach oben gesetzt. Medizinisch ist die Vorgehensweise nicht zu begründen.
 
Der Druck von unten muß also weitergehen...


Presse-Information UBA (Abschrift ohne Gewähr !:
 
Empfehlungen zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Wohnungen mit Parkettböden
 
Ergebnisse des zweiten Expertengespräches am 28.04.1998 im Umweltbundesamt
 
Im Anschluß an das erste Expertengespräch am 25. März kamen im Umweltbundesamt in Berlin am 28. April Wissenschaftler und Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen zu einem zweiten Gespräch über die Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Wohnungen mit Parkettböden zusammen. Die noch offenen Fragen sollten geklärt und konkrete Handlungsempfehlungen für die Herabsetzung der PAK-Belastung erarbeitet werden. Die Experten waren sich der wachsenden Besorgnis der Betroffenen bewußt, die sich aus den krebserzeugenden Eigenschaften der PAK, insbesondere des wichtigsten Vertreters dieser Gruppe, des Benzo(a)pyren (BaP), ergibt. Während es an einzelnen Stellen von den zuständigen Behörden bereits unterschiedliche Vorgaben für den Umgang mit dem Problem gegeben hatte, sollte auf dem Expertengespräch eine bundesweit anwendbare Vorgehensweise erarbeitet werden. Die Experten kamen zu folgenden Empfehlungen für ein sofortiges und mittelfristiges Vorgehen:
    1. Es wird zunächst der Parkettkleber auf den Gehalt an Benzo(a)pyren= (BaP) - dem wichtigsten PAK - untersucht, sofern eine Sichtprüfung ergeben hat, daß es sich um "dunkles" Klebematerial handelt. Letzteres weist auf den Einsatz von Teer und Bitumen hin.
     
    2. Weist der Parkettkleber einen BaP-Gehalt von weniger als 10 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) auf, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
     
    3. Liegt der BaP-Gehalt des Parkettklebers über 10 mg/kg, ist ein abgestuftes Vorgehen zu empfehlen:
     
      a. Bei einem BaP-Gehalt von 10 bis 3000 mg/kg im Parkettkleber wird der Hausstaub untersucht:
       
        - Werden im Hausstaub mehr als 10 mg BaP pro Kilogramm festgestellt, sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
         
        - Bei einem BaP-Gehalt von weniger als 10 mg/kg im Hausstaub ist im Einzelfall vor Ort zu entscheiden, welche Maßnahmen mittelfristig zu ergreifen sind.
         
      b. Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg/kg im Parkettkleber und bei einem BaP-Gehalt von mehr als 10 mg/kg im Hausstaub sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
       
      c. Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg/kg im Parkettkleber und bei einem BaP-Gehalt unter 10 mg/kg im Hausstaub wird zusätzlich die BaP-Konzentration der Innenraumluft und - parallel dazu - der Außenluft gemessen. Neue Messungen haben ergeben, daß gegen bisheriger Annahmen bei einem hohen BaP-Gehalt des Klebers erhöhte BaP-Konzentrationen in der Raumluft auftreten können. Die Außenluft muß untersucht werden, weil das dort vorhandene BaP auch durch Luftaustausch in den Innenraum gelangt. Ist die Raumluftkonzentration an BaP mehr als doppelt so hoch wie die Außenluftkonzentration, mindestens aber um 3 Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m3, = Millardstel Gramm pro Kubikmeter) höher, sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
       
    4. Die Experten waren sich darüber einig, daß der Zustand des Parketts eine Rolle spielt. Man sah sich aber außerstande, Beurteilungsmaßstäbe hierfür vorzugeben, da diese Beurteilung von Bauexperten vorgenommen werden sollte.
     
    5. Die Entscheidung über Art und Umfang der mittelfristig zu treffenden Maßnahmen kann auch durch die Ergebnisse von Urinuntersuchungen auf PAK-Abbauprodukte (Human-Biomonitoring) erleichtert werden, obwohl die Interpretation solcher Ergebnisse im Einzelfall schwierig ist. Hinsichtlich der Entscheidung über Maßnahmen, die zur Herabsetzung der parkettbedingten Belastungen zu ergreifen sind, sind folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: Der Ersatz eines Parkettbodens kann wegen des Alters vielfach bereits aus optischen und technischen Gründen erforderlich sein. Die geeignete Methode ist so zu wählen, daß neben der Wiederherstellung eines einwandfreien Nutzungszustands - durch diese Maßnahme zumindest die PAK-Abgabe des teerhaltigen Klebers in den Innenraum wirkungsvoll und dauerhaft reduziert wird. Die Wahl der Maßnahme ist wesentlich vom Schädigungsgrad des Parketts abhängig. Die Arbeiten sollten nur von Fachfirmen vorgenommen werden. Das bedeutet im einzelnen:
     
    Bei starken Parkettschäden, das heißt bei einer großen Zahl loser Parkettstäbe oder sehr weit geöffnetten Fugen kommt in der Regel das vollständige Entfernen des Belags in Betracht. Der verbleibende  teerhaltige Kleber sollte nach Möglichkeit mit entfernt werden, wobei die nicht unerhebliche Staubbelastung beim Abfräsen oder Abschleifen zu berücksichtigen ist. Dies kann umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich machen.
     
    Kann der Kleber nicht entfernt werden, so ist er mit geeigneten diffusionsdichten Materialien abzudecken, auf die ein neuer, nicht verklebter Belag (zum Beispiel Teppichboden, Laminat, Fertigparkett) aufgebracht werden kann. Ist das alte Parkett noch fest und tragfähig, kann es im einfachsten Fall mit neuen Belägen (Teppichboden, Laminat, Fertigparkett) überdeckt werden, wobei jedoch die größere Einbauhöhe zu beachten ist.
     
    Soll das alte Parkett nicht entfernt oder abgedeckt werden, kommt unter Umständen auch eine Abdichtung mit im Fachhandel angebotenen Spezialprodukten in Frage. Parkettfugen können mit handelsüblichen Reparaturpasten oder -kitten geschlossen oder mit elastischen Fugendichtstoffen auf Acrylatbasis abgedichtet werden, die der Fachhandel in holzüblichen Farbtönen anbietet. Insbesondere bei Eichenparkett können bei Fugen kleiner als drei Millimeter mit den oben erwähnten Reparaturpasten und einer drei- bis vierfachen Versiegelung des Parketts mit wasserverdünnbaren Spezialprodukten auf Acrylat- oder Polyurethanbasis brauchbare Ergebnisse erzielt werden. Es ist davon auszugehen, daß solche Maßnahmen jedoch wegen der begrenzten Haltbarkeit regelmäßige Renovierungsintervalle erforderlich machen.
     
    Berlin, den 29.04.1998

 



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