Der Sanierung ein Stück
näher ???
Seit dem 20.04.1998 gibt es einen Erlaß des Hess.
Ministeriums ...
Am 28.04.1998 gab es das zweite (?, ob das wohl stimmt
??) Expertengespräch in Berlin im Umweltbundesamt ...
Was ist nun vorgegeben ?
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es gibt Empfehlungen für sofortiges und mittelfristiges Handeln.
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es soll eine Risikoabschätzung anhand von Benzoapyren (BAP) vorgenommen
werden.
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es soll der Parkettkleber auf BaP untersucht werden. Gehalt über
10 mg/kg erfolgt eine Hausstaubmessung.
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sofortiger Sanierungsbedarf bei mehr als 10mg/kg BaP im Hausstaub.
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innerhalb von ein bis zwei Jahren soll der Zielwert 1mg/kg Anteil BaP im
Haussatub erreicht werden.
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Der Staub soll gekehrt werden und nicht gesaugt, obwohl das Saugen nachweislich
keine unrealistisch hohen Befunde ergibt.
Was wurde nicht berücksichtigt ?
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Die zusätzliche Mischbelastung mit verschiedenen Pestiziden und PCB.
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Das kreberzeugende Potenzial anderer auch im Haussatub und der Raumluft
vorhandener PAKs.
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Das Kehren des Staubes brücksichtigt nicht den Feinstaubanteil, der
wesentlich höher mit PAK belastet ist.
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Klare Vorgaben wie zu Sanieren ist.
Was wurde also eigentlich beschlossen ?
Das wahre Potenzial der Gesundheitsgefährdung der Bewohner wurde
weder diskutiert noch kommentiert. Somit hat man es versäumt, den
Bewohnern eine klare Hoffnung auf eine baldige und umfassende Sanierung
zu geben.
Die Emfehlungen für Notwendigkeit und Umfang der Sanierungsmaßnahmen
haben sich dem finanziellen Notwendigkeiten unterworfen.
Die "Grenzwerte für die Gefahrenabwehr" wurden aus politischen
Gründen einfach nach oben gesetzt. Medizinisch ist die Vorgehensweise
nicht zu begründen.
Der Druck von unten muß also weitergehen...
Presse-Information UBA (Abschrift ohne Gewähr !:
Empfehlungen zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
(PAK) in Wohnungen mit Parkettböden
Ergebnisse des zweiten Expertengespräches am 28.04.1998 im Umweltbundesamt
Im Anschluß an das erste Expertengespräch am 25. März
kamen im Umweltbundesamt in Berlin am 28. April Wissenschaftler und Vertreter
aus Bund, Ländern und Kommunen zu einem zweiten Gespräch über
die Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
in Wohnungen mit Parkettböden zusammen. Die noch offenen Fragen sollten
geklärt und konkrete Handlungsempfehlungen für die Herabsetzung
der PAK-Belastung erarbeitet werden. Die Experten waren sich der wachsenden
Besorgnis der Betroffenen bewußt, die sich aus den krebserzeugenden
Eigenschaften der PAK, insbesondere des wichtigsten Vertreters dieser Gruppe,
des Benzo(a)pyren (BaP), ergibt. Während es an einzelnen Stellen von
den zuständigen Behörden bereits unterschiedliche Vorgaben für
den Umgang mit dem Problem gegeben hatte, sollte auf dem Expertengespräch
eine bundesweit anwendbare Vorgehensweise erarbeitet werden. Die Experten
kamen zu folgenden Empfehlungen für ein sofortiges und mittelfristiges
Vorgehen:
1. Es wird zunächst der Parkettkleber auf den Gehalt an Benzo(a)pyren=
(BaP) - dem wichtigsten PAK - untersucht, sofern eine Sichtprüfung
ergeben hat, daß es sich um "dunkles" Klebematerial handelt. Letzteres
weist auf den Einsatz von Teer und Bitumen hin.
2. Weist der Parkettkleber einen BaP-Gehalt von weniger als 10 Milligramm
pro Kilogramm (mg/kg) auf, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
3. Liegt der BaP-Gehalt des Parkettklebers über 10 mg/kg, ist
ein abgestuftes Vorgehen zu empfehlen:
a. Bei einem BaP-Gehalt von 10 bis 3000 mg/kg im Parkettkleber wird
der Hausstaub untersucht:
- Werden im Hausstaub mehr als 10 mg BaP pro Kilogramm festgestellt,
sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen
werden.
- Bei einem BaP-Gehalt von weniger als 10 mg/kg im Hausstaub ist im
Einzelfall vor Ort zu entscheiden, welche Maßnahmen mittelfristig
zu ergreifen sind.
b. Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg/kg im Parkettkleber und bei einem
BaP-Gehalt von mehr als 10 mg/kg im Hausstaub sollten kurzfristig Maßnahmen
zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
c. Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg/kg im Parkettkleber und bei
einem BaP-Gehalt unter 10 mg/kg im Hausstaub wird zusätzlich die BaP-Konzentration
der Innenraumluft und - parallel dazu - der Außenluft gemessen. Neue
Messungen haben ergeben, daß gegen bisheriger Annahmen bei einem
hohen BaP-Gehalt des Klebers erhöhte BaP-Konzentrationen in der Raumluft
auftreten können. Die Außenluft muß untersucht werden,
weil das dort vorhandene BaP auch durch Luftaustausch in den Innenraum
gelangt. Ist die Raumluftkonzentration an BaP mehr als doppelt so hoch
wie die Außenluftkonzentration, mindestens aber um 3 Nanogramm pro
Kubikmeter (ng/m3, = Millardstel Gramm pro Kubikmeter) höher, sollten
kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
4. Die Experten waren sich darüber einig, daß der Zustand des
Parketts eine Rolle spielt. Man sah sich aber außerstande, Beurteilungsmaßstäbe
hierfür vorzugeben, da diese Beurteilung von Bauexperten vorgenommen
werden sollte.
5. Die Entscheidung über Art und Umfang der mittelfristig zu treffenden
Maßnahmen kann auch durch die Ergebnisse von Urinuntersuchungen auf
PAK-Abbauprodukte (Human-Biomonitoring) erleichtert werden, obwohl die
Interpretation solcher Ergebnisse im Einzelfall schwierig ist. Hinsichtlich
der Entscheidung über Maßnahmen, die zur Herabsetzung der parkettbedingten
Belastungen zu ergreifen sind, sind folgende Gesichtspunkte von Bedeutung:
Der Ersatz eines Parkettbodens kann wegen des Alters vielfach bereits aus
optischen und technischen Gründen erforderlich sein. Die geeignete
Methode ist so zu wählen, daß neben der Wiederherstellung eines
einwandfreien Nutzungszustands - durch diese Maßnahme zumindest die
PAK-Abgabe des teerhaltigen Klebers in den Innenraum wirkungsvoll und dauerhaft
reduziert wird. Die Wahl der Maßnahme ist wesentlich vom Schädigungsgrad
des Parketts abhängig. Die Arbeiten sollten nur von Fachfirmen vorgenommen
werden. Das bedeutet im einzelnen:
Bei starken Parkettschäden, das heißt bei einer großen
Zahl loser Parkettstäbe oder sehr weit geöffnetten Fugen kommt
in der Regel das vollständige Entfernen des Belags in Betracht. Der
verbleibende teerhaltige Kleber sollte nach Möglichkeit mit
entfernt werden, wobei die nicht unerhebliche Staubbelastung beim Abfräsen
oder Abschleifen zu berücksichtigen ist. Dies kann umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen
erforderlich machen.
Kann der Kleber nicht entfernt werden, so ist er mit geeigneten diffusionsdichten
Materialien abzudecken, auf die ein neuer, nicht verklebter Belag (zum
Beispiel Teppichboden, Laminat, Fertigparkett) aufgebracht werden kann.
Ist das alte Parkett noch fest und tragfähig, kann es im einfachsten
Fall mit neuen Belägen (Teppichboden, Laminat, Fertigparkett) überdeckt
werden, wobei jedoch die größere Einbauhöhe zu beachten
ist.
Soll das alte Parkett nicht entfernt oder abgedeckt werden, kommt unter
Umständen auch eine Abdichtung mit im Fachhandel angebotenen Spezialprodukten
in Frage. Parkettfugen können mit handelsüblichen Reparaturpasten
oder -kitten geschlossen oder mit elastischen Fugendichtstoffen auf Acrylatbasis
abgedichtet werden, die der Fachhandel in holzüblichen Farbtönen
anbietet. Insbesondere bei Eichenparkett können bei Fugen kleiner
als drei Millimeter mit den oben erwähnten Reparaturpasten und einer
drei- bis vierfachen Versiegelung des Parketts mit wasserverdünnbaren
Spezialprodukten auf Acrylat- oder Polyurethanbasis brauchbare Ergebnisse
erzielt werden. Es ist davon auszugehen, daß solche Maßnahmen
jedoch wegen der begrenzten Haltbarkeit regelmäßige Renovierungsintervalle
erforderlich machen.
Berlin, den 29.04.1998
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01.05.1998
Elmar Rothe