An die
Magistrate der kreisfreien Städte und
Kreisausschüsse der Landkreise
-Gesundheitsämter-
2.06.1998
Unterschrieben von Herr Osmers
Überschrift:
PAK in Wohnungen mit Parkettklebern
Zitat:
"...
2. Beurteilung der Hausstaubbelastung
Probenahmevorgehen:
· Als Beurteilungsgrundlage möglichst 7 Tage "alte" Hausstaubproben verwenden;
· Probenahme von den begehbaren/für Kleinkinder zugänglichen Bereichen des Parkettbodens;
· Gewinnung der Proben durch Absaugen des Hausstaubs vom Boden.
..."