das Schreiben vom:


Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit

An die
Magistrate der kreisfreien Städte und
Kreisausschüsse der Landkreise
-Gesundheitsämter-
 

2.06.1998
 

Unterschrieben von Herr Osmers
 

Überschrift:

PAK in Wohnungen mit Parkettklebern

 
Zitat:

"...

2. Beurteilung der Hausstaubbelastung

Probenahmevorgehen:

· Als Beurteilungsgrundlage möglichst 7 Tage "alte" Hausstaubproben verwenden;

· Probenahme von den begehbaren/für Kleinkinder zugänglichen Bereichen des Parkettbodens;

· Gewinnung der Proben durch Absaugen des Hausstaubs vom Boden.

..."


Wichtig: Es muß also gesaugt werden. Das heißt auch, daß die bereits erfolgten Messungen durch Absaugen des Hausstaubes anerkannt werden müssen.
Es handelt sich hierbei um eine Weisung des Ministeriums !!!