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Bundesministerium der Finanzen
9. Juli 1998
- P r e s s e -
F. 134
Freiwillige Kostenbeteiligung des Bundes
an der Sanierung PAK-belasteter Wohnungen
Zur Kostenbeteiligung des Bundes an der
Sanierung verkaufter PAK-belasteter Wohnungen erklärt die
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der
Finanzen, Irmgard Karwatzki :
Das Bundesfinanzministerium ist zu einer
freiwilligen Beteiligung in Höhe von 50 % der notwendigen
Sanierungskosten bereit. Bei diesem Zugeständnis geht der
Bund weit über die formal-rechtliche Vertragslage hinaus. Das
Ziel ist eine faire Lastenteilung zwischen Verkäufer und
Käufern der Wohnungen. In einer Reihe vom Bund verkaufter
Häuser, die früher von den alliierten Streitkräften genutzt
wurden, sind unter dem Parkettboden Belastungen durch
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden
worden. Dabei handelt es sich um verschiedene Stoffe, von denen
insbesondere das Benzo(a)pyren krebserregend sein kann.
Die Belastungen rühren von einem teer-
bzw. bitumenhaltigen Kleber her, der bis Anfang der 80er Jahre
allgemein im Wohnungsbau verwendet wurde. Das
Bundesfinanzministerium nimmt diese beim damaligen Verkauf der
Wohnungen nicht bekannte Gefährdung ernst. Obwohl in den
Kaufverträgen eine Haftung für Schadstoffe - wie im
Grundstücksverkehr üblich - ausgeschlossen ist, stellt der Bund
in Aussicht, sich freiwillig an notwendigen Sanierungskosten zu
beteiligen. Bei dieser Kostenbeteiligung muß ein gerechter
Interessenausgleich zwischen den Käufern auf der einen und den
Steuerzahlern auf der anderen Seite gefunden werden.
Das Bundesfinanzministerium wird dem
Deutschen Bundestag dazu folgende Eckpunkte vorschlagen:
Sofern die von den zuständigen Behörden festgelegten
Schwellenwerte überschritten sind, wird sich der Bund
gegenüber seinen Vertragspartnern mit 50 % der
Sanierungskosten, maximal 200 DM/qm Parkettfläche je Wohnung
beteiligen. Der Bund ist bereit, auch diejenigen Fälle
einzubeziehen, in denen Wohnungsgesellschaften als
Zwischenerwerber die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt
und weiterverkauft haben. In diesen Fällen ist aber ebenfalls
eine faire Lastenteilung erforderlich: Der Beitrag des Bundes
setzt deshalb voraus, daß auch die jeweilige
Wohnungsgesellschaft sich finanziell an den Sanierungskosten
beteiligt. Die genaue Anzahl der betroffenen Wohnungen wird zur
Zeit noch ermittelt; die Messungen und Untersuchungen sind noch
nicht abgeschlossen. Gleichwohl ist vorgesehen, für 1998 bereits
Mittel für Härtefälle bereitzustellen. Andere Antragsteller
erhalten Zusagen unter dem Vorbehalt einer Bewilligung der Mittel
durch den Deutschen Bundestag im Bundeshaushalt 1999.
Die Vertragspartner des Bundes erhalten im
Juli Richtlinien, aus denen sich Einzelheiten ergeben.