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Bundesministerium der Finanzen
9. Juli 1998
- P r e s s e -
F. 134
 
 
Freiwillige Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung PAK-belasteter Wohnungen

Zur Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung verkaufter PAK-belasteter Wohnungen erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Irmgard Karwatzki :
 
Das Bundesfinanzministerium ist zu einer freiwilligen Beteiligung in Höhe von 50 % der notwendigen Sanierungskosten bereit. Bei diesem Zugeständnis geht der Bund weit über die formal-rechtliche Vertragslage hinaus. Das Ziel ist eine faire Lastenteilung zwischen Verkäufer und Käufern der Wohnungen. In einer Reihe vom Bund verkaufter Häuser, die früher von den alliierten Streitkräften genutzt wurden, sind unter dem Parkettboden Belastungen durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden worden. Dabei handelt es sich um verschiedene Stoffe, von denen insbesondere das Benzo(a)pyren krebserregend sein kann.
 
Die Belastungen rühren von einem teer- bzw. bitumenhaltigen Kleber her, der bis Anfang der 80er Jahre allgemein im Wohnungsbau verwendet wurde. Das Bundesfinanzministerium nimmt diese beim damaligen Verkauf der Wohnungen nicht bekannte Gefährdung ernst. Obwohl in den Kaufverträgen eine Haftung für Schadstoffe - wie im Grundstücksverkehr üblich - ausgeschlossen ist, stellt der Bund in Aussicht, sich freiwillig an notwendigen Sanierungskosten zu beteiligen. Bei dieser Kostenbeteiligung muß ein gerechter Interessenausgleich zwischen den Käufern auf der einen und den Steuerzahlern auf der anderen Seite gefunden werden.
 
Das Bundesfinanzministerium wird dem Deutschen Bundestag dazu folgende Eckpunkte vorschlagen:
 
Sofern die von den zuständigen Behörden festgelegten Schwellenwerte überschritten sind, wird sich der Bund gegenüber seinen Vertragspartnern mit 50 % der Sanierungskosten, maximal 200 DM/qm Parkettfläche je Wohnung beteiligen. Der Bund ist bereit, auch diejenigen Fälle einzubeziehen, in denen Wohnungsgesellschaften als Zwischenerwerber die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und weiterverkauft haben. In diesen Fällen ist aber ebenfalls eine faire Lastenteilung erforderlich: Der Beitrag des Bundes setzt deshalb voraus, daß auch die jeweilige Wohnungsgesellschaft sich finanziell an den Sanierungskosten beteiligt. Die genaue Anzahl der betroffenen Wohnungen wird zur Zeit noch ermittelt; die Messungen und Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl ist vorgesehen, für 1998 bereits Mittel für Härtefälle bereitzustellen. Andere Antragsteller erhalten Zusagen unter dem Vorbehalt einer Bewilligung der Mittel durch den Deutschen Bundestag im Bundeshaushalt 1999.
 
Die Vertragspartner des Bundes erhalten im Juli Richtlinien, aus denen sich Einzelheiten ergeben.